AGB

1. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Firma DECOR & WOHNEN L. Wanzenböck GmbH. Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn wir ihnen schriftlich oder firmenmäßig gefertigt zugestimmt haben. Ausdrücklich nicht als Zustimmung von abweichenden Bedingungen gilt, wenn wir unsererseits Handlungen zur Vertragserfüllung setzen. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden und erkennt gleichzeitig auch die Gültigkeit als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte an.

 

2. VERTRAGSSPRACHE

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in der deutschen Sprache angeboten.

 

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebotspalette ist unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, an welches der Anbietende innerhalb einer angemessenen Frist (zumindest jedoch 10 Tage wenn nicht anders am Angebot vermerkt) gebunden ist. Als Vertragsabschluss gilt die Unterschrift am Angebot sowie die Leistung der 1. Anzahlung oder der Versand der vom Kunden bestellten Ware. Etwaig ausgestellte Bestätigungen über den Eingang des Angebotes und mögliche Statusberichte, stellen noch keine Annahme des Angebotes dar.

 

4. VERTRAGSGRUNDLAGEN

Nachträgliche Änderungswünsche können insbesondere bei bereits in Arbeit befindlichen Teilen nicht berücksichtigt werden. Der Käufer haftet für die Richtigkeit der uns übergebenen Pläne bzw. gemachter Maßangaben, außer das die Unrichtigkeit offenkundig ist oder die Abnahme eines Naturmaßes vereinbart wurde. Wir bestätigen dem Käufer, dass sein Auftrag von uns mit bestem Wissen und Gewissen bearbeitet und geplant wurde. Die Liefermenge und Umfang erstellt sich dabei ausdrücklich in Anzahl, Art, Farbe und Beschaffenheit nach der von uns erstellten Stücklisten und nicht nach sonstigen Zeichnungen oder Notizen. Diese werden auf Verlangen bei Vertragsabschluss dem Käufer ausgefolgt oder später zugestellt. Eine allfällige Funktionsminderung durch Fehlen eines nicht vereinbarten Teiles oder Zubehörs, kann vom Käufer nicht als Wertminderung herangezogen werden.

 

5. PREISE

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich aller mit dem Versand entstehenden Spesen. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers. Bei Verkäufen an Kunden außerhalb der EG fällt keine Umsatzsteuer an, diese müssen aber die jeweiligen nationalen Einfuhrabgaben entrichten. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EG fällt unter Nachweis einer gültigen UID keine österreichische Umsatzsteuer an; diese haben dafür gegebenfalls die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat zu entrichten. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

 

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Für Küchen- und Einrichtungsaufträge gilt als vereinbart, dass der Kunden eine 30%ige Anzahlung leistet sowie 60% des Auftragswertes vor Anlieferung zu Firma Decor + Wohnen L. Wanzenböck GmbH (nicht abhängig vom Montagebeginn) der Waren begleicht. Der Rest des vereinbarten Gesamtbetrages wird nach erfolgter Montage, Abnahme und Mängelfreistellung sowie nach Erhalt der Rechnung binnen 10 Tagen ohne Abzug fällig. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei entweder Bar oder mittels Überweisung auf unser Bankkonto zu leisten; etwaige Diskontspesen sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 7% oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

 

7. VERTRAGSRÜCKTRITT

Hier sind wir, egal aus welchem Grunde der Kunde eine Stornierung des erteilten Auftrages erklärt, berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen. Diese beträgt nach unserer freien Wahl und abhängig vom Zeitpunkt der Erklärung entweder 20% der vereinbarten Auftragssumme oder die Verrechnung des tatsächlich entstandenen Schadens. Bereits erbrachte Leistungen sind im entsprechenden Gegenwert abzurechnen und mindern die verbleibende Vertragssumme für die Bemessungsgrundlage. Bei Annahmeverzug als auch gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt von unseren Lieferverbindlichkeiten zurückzutreten, bereits gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen und den Gesamtbetrag unserer aushaftenden Forderung per sofort fällig und klagbar zu stellen. Für zurückgeholte Ware erteilen wir Gutschrift unter Abzug der anfallenden Rückholkosten und unter Berücksichtigung angemessener Abstriche für Wertminderung an der Ware.

8. LIEFERUNG

Unsere Preise beinhalten – wenn nicht extra angegeben – keine Kosten für die Zustellung und Montage. Auf Verlangen des Käufers können diese Leistungen nach Ansprache gerne erbracht werden. Die Verrechnung erfolgt dabei nach den tatsächlich anfallenden Kosten wobei ein branchenüblicher Aufschlag hinzugerechnet wird. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

9. LIEFERFRIST

Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Lieferzeitüberschreitungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Deckungskäufen oder Stellung von Ersatzansprüchen. Ereignisse höherer Gewalt, so auch Streiks und Betriebsstörungen in den Werken unserer Zulieferanten, die den Ablauf der Produktion beeinträchtigen, entbinden uns jeder Lieferverpflichtung und berechtigen uns vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können daraus nicht geltend gemacht werden. Zugesagte Liefertermine und Fristen gelten ab Erhalt einer allfällig vereinbarten Akontozahlung und technisch sowie kaufmännisch geklärtem Bestellumfang. Zur Leistungserbringung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde alle notwendigen Vorleistungen erbracht hat; insbesondere die technischen Vorarbeiten und vereinbarte Vorbereitungsmassnahmen erfüllt sind. Der uneingeschränkte Zugang zum Aufstellungsort muss gewährleistet sein, andernfalls behalten wir uns vor die Montage/Lieferung abzubrechen und auf unbestimmte Zeit zu verschieben sowie die dadurch entstandenen Kosten zu verrechnen.

 

10. SCHADENERSATZ

Beanstandungen hinsichtlich der Menge und der Beschaffenheit der gelieferten Ware, können bei Warenübernahme geltend gemacht werden. Für die Mängel oder Beschädigungen die auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erfolgt die Schadloshaltung des Käufers nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung, Reparatur oder Gutschrift bis zur maximalen Höhe des berechneten Preises. Bei gebeizten oder lackierten Holzteilen wird bei Nachbestellungen oder Reklamation keine Haftung für Farbgleichheit übernommen. Ebenso ist anzuerkennen, dass bei Einrichtungsgegenständen aus Holz oder Stein, Naturmerkmale wie Astlöcher oder andere Einschlüsse oder unterschiedliche Farbschattierungen den Wert nicht mindern und keinen Mangel darstellen. Wir verweisen hier auf unser Infoblatt Stein- bzw. Keramikplatten betreffend. Die Firma Decor + Wohnen L. Wanzenböck GmbH haftet ausschließlich nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Die Firma Decor + Wohnen L. Wanzenböck GmbH erbringt die Leistungen mit größter Sorgfalt, haftet aber nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen.

 

11. PRODUKTHAFTUNG

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

12. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Ware bleibt die Ware unser Eigentum . Vor vollständiger Bezahlung der Ware ist es dem Kunden untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen.

13. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung begrenzt sich ab dem 1.1.2002 auf die gesetzlichen vorgegebene Frist von 24 Monaten. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird entweder kostenloser Ersatz oder Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist. Ist der Kauf gemäß § 1 KSCHG (377 Abs. 1 HGB) für den Kunden ein Handelsgeschäft (B2B), so hat er sogleich nach Erhalt die Ware zu untersuchen und uns unverzüglich bei Auffinden eines Mangels diesen anzuzeigen. Bei uns hat jedes Produkt Garantie, den unsere Hersteller garantieren für die Qualität Ihrer Produkte. Diese beträgt im Regelfall zumindest 6 Monate – die genauen Garantiebedingungen entnehmen Sie den Angaben in der Bedienungsanleitung. Das Rechnungsdatum gilt als Beginn der Garantiezeit bzw. der Gewährleistungsfrist.

14. ERFÜLLUNGSORT

Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz unserer Firma vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationsblatt zu Küchenarbeitsplatten aus Naturstein bzw. Keramik

Natursteinplatten

Jede Natursteinarbeitsplatte ist ein von der Natur vor Millionen von Jahren geschaffenes Einzelstück, einmalig in Farbe, Textur und Struktur. In Naturstein vorkommende Farbschwankungen oder Materialbeschaffenheiten wie Haarrisse, Quarzadern, Matte Poren in gespiegeltem Licht sind abslout normal. Abweichungen von Handmustern zum Endprodukt sind naturbedingt zu erwarten.

Insbesondere bei lebhaften Werksteinvarietäten empfiehlt sich die Bemusterung an der tatsächlichen Rohplatte, die zur Fertigung der Küchenarbeitsplatte genutzt wird.

Quarzkomposit

Die Rohtafeln werden einzeln in Formen gefertigt. Struktur- und Texturunterschiede sowie Farbschwankungen sind durch die verwendeten Rohstoffe bedingt. Jede optisch wahrnehmbare ästhetische Abweichung ist zulässig, wenn sie eine deklarierte Eigenart (Bemusterung) der betreffenden künstlich hergestellten Steinart ist und die Gebrauchstauglichkeit der Platten nicht beeinträchtigt. Eine typische Materialeigenschaft von Quarzkomposit-Werkstoffen ist das Vorhandensein von andersfarbigen Punkten / Pigmenten und Porenräumen.

Keramik

für Küchenarbeitsplatten bestehen i. d. R. aus Feinsteinzeug. Es handelt sich um ein vollkommen durchgesintertes, sehr kompaktes Produkt. Poliertes, angeschliffenes Feinsteinzeug kann offene Poren enthalten (herstellerspezifisch). Die Oberfläche von unpoliertem Feinsteinzeug ist abhängig vom Pressstempel. Eine aufgebrachte Glasur kann geringere physikalische Festigkeiten als Feinsteinzeug aufweisen. Mit Pressstempel aufgebrachte Strukturen befinden sich nur auf der Oberfläche. Marmorierte farbige Natursteinoptiken befinden sich i. d. R. nur auf der Oberfläche, sie sind nicht über den gesamten Querschnitt durchgefärbt. Die örtliche Nachbearbeitung von Oberflächen ist nicht möglich. Eingearbeitete Abtropfgefälle sind nicht zu empfehlen. Beim Schliff können Brand‐ und pressbedingte Porenräume geöffnet werden. Schmutz, der sich darin ansammelt, ist kaum zu entfernen. Die Reinigungsfähigkeit ist eingeschränkt.

Fugenbreiten und Toleranzen

An Plattenstößen sollte die Fugenbreite ca. 3,0 mm betragen. Anschlussfugen an aufgehende Seitenwände und Einbauten ca. 5 mm, Wandanschlussfugen ca. 8 mm. Stofftoleranzen werden in den Fugen ausgeglichen. Engere Fugen sind besondere Leistungen. Fugen sind mit geeigneten elastischen Dichtstoffen zu schließen.

Der Höhenausgleich der Arbeitsplatten erfolgt gegebenenfalls mit geeignetem Unterlegematerial. Der maximale Höhenversatz im Fugenbereich darf bei glatten Flächen nicht mehr als 1 mm an der Oberseite betragen. Bei rauen Oberflächen sind die zul. Toleranzen höher.

Bei der Herstellung von Sichtkanten, Abtropfflächen etc. können durch die unterschiedliche Bearbeitung Differenzen in der Optik der Oberfläche auftreten (Struktur und Glanzgrad).

Allgemein

Die Beurteilung durch Betrachten der Oberfläche erfolgt aus einem Abstand von etwa zwei Metern bei üblichen Tageslichtbedingungen (in Anlehnung an DIN EN 12058 - Sichtprüfung). Streiflicht ist kein Bewertungskriterium.

Material- und produktionsbedingte Kanten- und Eckenfehlstellen sind zulässig. Retuschen sind kein Grund zur Beanstandung, wenn sie fachgerecht ausgeführt sind. Sie müssen dauerhaft und unauffällig sein. Sie müssen den chemischen und physikalischen Belastungen einer Küchenarbeitsplatte standhalten und dürfen sich im Laufe der Nutzung nicht verändern.

Küchenarbeitsplatten aus Naturwerkstein können bis zu einer Länge von ca. 2400 mm als einteiliges Werkstück hergestellt werden. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit ausreichend großer Rohtafeln. Bei einer Werkstücklänge größer 2400 mm ist die Herstellung als zusammengesetztes Werkstück ohne Zustimmung des Verbrauchers zulässig.

Die Tragfähigkeit der bruchgefährdeten Stege wird bestimmt durch deren Länge, Breite und Dicke sowie der Biegezugfestigkeit des Werksteins. Aufgrund der geringen Querschnitte sind die Stege nicht als Tritt- bzw. als Sitzfläche geeignet.

Die Reinigung

der Küchenarbeitsplatten sollte mit rückstandsfreien Unterhaltsreinigern mit einem pH-Wert von 7,0 bis 10,5 unter Nutzung eines geeigneten Tuches (z. B. langfaseriges Mikrofasertuch) erfolgen. Es sollten spezielle Küchenarbeitsplatten-Pflegereiniger genutzt werden, die die Imprägnierung nicht angreifen, sondern unterstützen. Für Weichgesteine sind saure Reiniger, pHWert kleiner 7,0 i. d. R. nicht geeignet. Saure Reiniger können Schäden verursachen. Die Reinigungsanleitung ist zu beachten.

Kalkige Verschmutzungen

An allen Flächen, die mit Leitungswasser in Berührung kommen, ist es normal, dass sich kalkhaltige Ablagerungen bilden. Je nach Wasserhärte kann sich ein Kalkschleier bilden, der mit der täglichen Reinigung nicht entfernbar ist. Dann sind saure Reinigungsmittel die einzige Lösung der Schmutzentfernung. Produkte, die Salz-, Fluss-, Schwefel- oder Ameisensäure enthalten, sind i. d. R. für die Küche nicht geeignet. Kalksteine sowie säureempfindliche Gesteine sollten nicht sauer gereinigt werden. Die Oberflächen könnten geschädigt werden. Beachten Sie die Reinigungsempfehlung vom Steinmetz, der Ihre Küchenarbeitsplatte hergestellt hat.

Ungeeignete Produkte

Ungeeignet sind hochalkalische Produkte, die Natron- oder Kalilauge enthalten, wie z. B. Backofenreiniger, Rohrreiniger, Siliconentferner oder Grillreiniger. Auch Scheuermittel können Kratzer hinterlassen. Scheuerschwämme können Riefen erzeugen, denn in den Kunststofffasern sind Schleifmittel eingebettet, die eine Arbeitsplatte ebenso verkratzen können wie Fensterglas. Saure Produkte auf Basis von Salz-, Schwefel- oder Flusssäure (Felgenreiniger) sind generell ungeeignet in der Küche. Auch die aus ökologischen Gründen beliebte Essigsäure ist alles andere als ungefährlich. Sie ist zwar leicht biologisch abbaubar, aber Essigsäure ist äußerst korrosiv gegenüber Kupfer, Messing oder ähnlichen Materialien. Sie ist sehr leicht flüchtig und kann durch Dichtungen der Armaturen durchdiffundieren und Schäden verursachen. Auch Natursteine, die bestimmte metallische Verbindungen enthalten, können angegriffen werden.

Natursteinplatten sollten ca. alle ½ Jahre (je nach Oberfläche) neu imprägniert werden! Passende Imprägniermittel bekommen Sie direkt beim Steinmetz oder bei uns.

Lieferzeiten

In der Regel werden Keramik/Quarzkomposit oder Natursteinplatten schabloniert.

Das bedeutet bei der Erstmontage der Küche wird eine Schablone gefertigt, welche anschließend zum Steinmetz kommt, dieser fertigt die Platten dann nach dem Naturmaß.

Die Fertigung der Platte dauert in der Regel ca. 10-15 Werktage, bei einigen Materialien oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten, kann diese Zeit variieren!

Daher kann die Steinplatte erst ca. 3 Wochen nach der Erstmontage der Küche montiert werden und die Küche fertiggestellt werden.

Eine provisorische Arbeitsplattenlösung für die Übergangszeit kann von uns je nach Verfügbarkeit und auf Ihren Wunsch hin, zur Verfügung gestellt werden, wenn dies bei der Montagterminvereinbarung von Ihnen bekannt gegeben wird!